Skip to main content

Finanzierung und Förderung

Fördermaßnahmen zur Finanzierung Ihrer magic minutes-Projekte mit Unterstützung Ihrer Kranken- und Pflegekasse zur Prävention und Gesundheitsförderung oder zur Förderung der Digitalisierung in Ihrer Pflegeeinrichtung für Ihre Klienten.

Ihr Präventionsprojekt mit magic minutes nach § 5 SGB XI

Im Jahr 2015 wurde das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention in stationären Einrichtungen verabschiedet. Dadurch sind Pflegekassen zu Leistungen zur Prävention für die Versicherten in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen verpflichtet. Das Ziel ist die Förderung der Gesundheitspotenziale der pflegebedürftigen Menschen, trotz ihrer körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen.

Auf der Webseite des GKV-Spitzenverbands gelangen Sie zum Leitfaden.

Weiter zum GKV-Spitzenverband

Das Aktivierungsportal magic minutes wird im Zuge eines Präventionsprojekts Ihrer stationären Pflegeeinrichtung für 2 Jahre bereit gestellt. In Kombination mit regelmäßigen Beratungen und Coachings der FALKE Care Competence GmbH werden die Maßnahmen für die Prävention und Gesundheitsförderung bis zu 100 % von Ihrer Pflegekasse finanziert.

Lassen Sie uns gemeinsam die Gesundheitspotentiale Ihrer BewohnerInnen fördern! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.  👍

Anfrage senden

Systempartner

Förderung der Digitalisierung für Ihr magic minutes-Projekt

Das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) umfasst Förderprogramme, um das Pflegepersonal im Alltag spürbar zu entlasten. Dies soll durch eine bessere Personalausstattung und verbesserte Arbeitsbedingungen erreicht werden, um die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen zu verbessern.

Bis 2030 stellt die Pflegeversicherung Fördermittel zur Verfügung, um Pflegekräfte durch Digitalisierungsprojekte zu entlasten. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen erhalten einen einmaligen Zuschuss für digitale Anwendungen. Diese Förderungen betreffen insbesondere das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren, Investitionen in IT- und Cyber-Sicherheit, die Zusammenarbeit zwischen Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der Altenpflege.

Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), das am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist, sollen neben der Entlastung des Pflegepersonals auch ihre Beteiligung gestärkt werden. Dies beinhaltet die Förderung der digitalen Grundausstattung, wie den Internetzugang in Bewohnerzimmern der Langzeitpflege.

Pro Pflegeeinrichtung werden bis zu 40 Prozent der Kosten für die digitale oder technische Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen übernommen. Der einmalige Zuschuss von bis zu 12.000 Euro kann auf mehrere Maßnahmen verteilt werden. Das Ziel ist, digitale Anwendungen zur Entlastung der Pflegekräfte zu fördern, die insbesondere das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren, die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Altenpflege betreffen.

Mehr Details können in der Richtlinie nachgelesen werden.